Fördergrundsätze der Stadt Rendsburg

für die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungs-fonds im Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt für das Fördergebiet Mastbrook
Auf der Grundlage des Punktes B.2.3.4 der Städtebauför-derrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein 2015 (StBauFR SH 2015) richtet die Stadt Rendsburg innerhalb
des Fördergebietes „Rendsburg Mastbrook“ einen
Verfügungsfonds ein.



Der Verfügungsfonds wird zu 100% im Rahmen des Städ-tebauförderprogramms „Soziale Stadt“ gefördert.
Die finanziellen Anteile von Bund, Land und Kommune belaufen sich auf jeweils 1/3.


1. Ziel des Verfügungsfonds



Dieser Verfügungsfonds ermöglicht den flexiblen und lokal angepassten Einsatz von finanzi-ellen Mitteln. Mit Mitteln des Verfügungsfonds werden Einzelprojekte gefördert, die dem För-dergebiet bzw. seinen Bewohnerinnen und Bewohnern zugutekommen und zur Erreichung der im Integrierten Entwicklungskonzept für das Fördergebiet festgelegte Ziele beitragen.
Der Verfügungsfonds dient dazu, den Bürgerinnen und Bürgern Mittel in die Hand zu geben, um Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Fördergebiet eigenverantwortlich durchzuführen. Der Verfügungsfonds aktiviert, das Handeln vor Ort und fördert die Beteili-gung der Bewohnerschaft.


2. Verwendungszweck


Aus dem Verfügungsfonds können Einzelprojekte finanziert werden, die der Stabilisierung und Aufwertung des Fördergebietes Rendsburg Mastbrook dienen. Die Förderung zielt dabei insbesondere auf die Verbesserung der Lebensbedingungen, die Schaffung stabiler Sozial-strukturen und die Verbesserung der Lebenschancen für die Bewohnerinnen und Bewohner ab.
Durch die Förderung sollen die Möglichkeiten der Teilnahme der Bevölkerung an Entwick-lungsprozessen in Mastbrook erweitert werden. Die Maßnahmen sind daher mit Beteiligung von Bewohnerschaft bzw. Akteurinnen und Akteuren durchzuführen. So sollen einen nach-vollziehbaren Nutzen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Fördergebiets haben.
Dazu zählen Maßnahmen, die

  • Die Selbsthilfe und Eigenverantwortung fördern,
  • nachbarschaftliche Kontakte fördern,
  • die Stadtteilkultur beleben und Begegnungen ermöglichen,
  • die Bildungs- und Beschäftigungspotentiale fördern.

 

3. Förderfähige Ausgaben
Förderfähig sind:

 

  • Notwendige Ausgaben für die Herrichtung von Räumlichkeiten
  • Sach- und Betriebskosten
  • Aufwandsentschädigungen

Foerdergrundsätze Verfügungsfonds Mastbrook September 2015 Seite 2 von 3
Gefördert können insbesondere Ausgaben für:

  • Kleinere Anschaffungen, z.B. EDV, Büro- und Arbeitsmaterial, Werkzeug
  • Vergütungen für kleinere Aufträge, z.B. Künstler, Handwerker, Planer, Dozenten

  • Maßnahmen zur Unterstützung von Gruppenaktivitäten, z.B. Kurse, Exkursionen
  • Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Flyer, Plakate, Broschüren, Ausstellungen
  • Anteilige Mieten, Betriebskosten, Versicherungen, Telefon- und Fahrtkosten
  • Veranstaltungen, z.B. Bürgerversammlungen, Stadtteilfest, Workshops.
  • Nicht förderfähig sind:
  • Einzelprojekte städtischer Einrichtungen,
  • Kosten, die regelhaft durch andere Stellen übernommen werden,
  • die Refinanzierung von Kosten bereits begonnener oder abgeschlossener Einzel-

projekte.


4. Höhe der Förderung


Die Höhe des Verfügungsfonds wird pro Kalenderjahr über den Maßnahmenplan im Rahmen der Gesamtmaßnahme Soziale Stadt Mastbrook mit dem Zuwendungsgeber (Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten) abgestimmt. Es stehen maximal 15.000 Euro pro Jahr für den Verfügungsfonds zur Verfügung.
Die Höhe der Förderung für ein Einzelprojekt ist auf 2.500 Euro (brutto) begrenzt. Im Einzel-fall kann unter Angaben von Gründen der Betrag von 2.500 Euro (brutto) überschritten wer-den. Die Mittel sollen für den beantragten Zweck angemessen sein und wirtschaftlich ver-wendet werden.
Die Förderung wird als Zuschuss bis zu 100% der Gesamtkosten gewährt, sie soll jedoch nach Möglichkeit eine Anteilsfinanzierung für ein Projekt darstellen.
Die durch Originalbelege (Quittungen bzw. Rechnungen) nachgewiesenen Ausgaben des Einzelprojekts werden erstattet. Die Belege sind über das Quartiersmanagement einzu-reichen (Vgl. auch Punkt 9).


5. Antragsverfahren



Der schriftliche Antrag erfolgt mit einem Formblatt, das im Stadtteilbüro Mastbrook sowie auf der Website der Stadt Rendsburg sowie des VfM Verein für Mastbrook erhältlich ist. Im An-trag muss das Projekt nach Art und Umfang sowie dessen Nutzen für Mastbrook beschrie-ben werden. Es ist ein Kostenplan vorzulegen, der die geschätzten Gesamtkosten und die beabsichtigte Finanzierung einschließlich der beantragten Förderung enthält. Der Antrag ist an das Quartiersmanagement (siehe Kontakt unter Punkt 10) zu richten.
Über die Anträge wird in der Regel vier Mal im Jahr im Quartiersnetzwerk Mastbrook beraten und entschieden. Der/die Antragsteller kann sein/ihr Einzelprojekt dort gerne persönlich vor-stellen.
Ein Rechtsanspruch der/die Antragsteller/in auf Gewährung von Mitteln aus dem Stadtteil-fonds besteht nicht.


6. Förderentscheidung



Über die Gewährung von Mitteln des Verfügungsfonds entscheidet das Quartiersnetzwerk Mastbrook. Das Quartiersnetzwerk entscheidet abschließend über die Verwendung der Mittel des Verfügungsfonds. Die Förderentscheidungen sind schriftlich zu dokumentieren.
Foerdergrundsätze Verfügungsfonds Mastbrook September 2015 Seite 3 von 3
Wird durch eine Förderentscheidung des Quartiersnetzwerks Mastbrook gegen die „Förder-grundsätze für die Vergabe von Mitteln aus dem Stadtteilfonds im Städtebauförderungspro-gramm Soziale Stadt Rendsburg Mastbrook“ verstoßen, hat die Stadtverwaltung, Fachbe-reich I, die Entscheidung des Quartiersnetzwerks aufzuheben.


7. Quartiersnetzwerk Mastbrook



Das Quartiersnetzwerk Mastbrook setzt sich zusammen aus persönlich benannten

  • 6 Vertreter/innen der Bewohnerschaft
  • 4 Vertreter/innen der im Fördergebiet aktiven sozialen und kulturellen Einrichtungen

  • 2 Vertreter/innen der Kommunalpolitik
  • 1 Vertreter/in der im Fördergebiet ansässigen Vereine
  • 1 Vertreter/in der Wohnungswirtschaft bzw. der privaten Wohnungsvermieter/innen

Die Mehrheit der Quartiersnetzwerkmitglieder muss ihren Wohnsitz im Fördergebiet Mast-brook haben. Als beratende Mitglieder fungieren Vertreter/innen der Stadtverwaltung, des Sanierungsträgers und des Quartiersmanagements.


8. Bewilligung



Hat das Quartiersnetzwerk der Förderung des Einzelprojektes zugestimmt, erhält die Antrag-stellerin bzw. der Antragsteller umgehend vom Quartiersmanagement einen verbindlichen schriftlichen Förderbescheid, in dem die Höhe der Förderung, der Zeitraum, im dem das Ein-zelprojekt durchgeführt werden muss und ggf. weiter Auflagen (beispielsweise Zweckbin-dungsfristen, Verwendung der Städtebauförderungslogos etc.).


9. Abrechnung



Für jedes Einzelprojekt ist vom Antragsteller (=Fördermittelempfänger) eine Abrechnung vor-zulegen. Die Abrechnung besteht aus einem Nachweis der Ausgaben und einer kurzen Do-kumentation (Fotos, Bericht) gemäß Muster. Für den Ausgabennachweis sind Originalbelege (Rechnungen, Quittungen) vorzulegen.
Die Abrechnung des Projektes muss innerhalb von vier Wochen nach Projektende vorgelegt werden. Sie ist über das Quartiersmanagement (Vgl. Kontakt unter Punkt 10) einzureichen.


10. Kontaktadresse



Im Stadtteilbüro erhalten Sie Hilfe bei der Beantragung der Mittel aus dem Stadtteilfonds.
In der Regel ist mittwochs die Quartiersmanagerin vor Ort.
Anschrift: Stadtteilbüro Mastbrook , Ostlandstraße 5, 24768 Rendsburg
E-Mail: j.welge@big-bau.de
Telefon: 04331 / 43 79 120

 

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